Hallo und Petri Heil,

der Wittensee ist mit einer Fläche von über 1000 ha einer der größten Seen in Schleswig-Holstein. Er ist eingebettet in den Naturpark Hüttener Berge und bietet Touristen und Petrijüngern optimale Bedingungen zur Freizeit- und Hobbygestaltung. Weitere Infos und Bilder finden Sie auch auf den Seiten des örtlichen Tourismusvereines.

 

Unter Anglerfreunden gilt er als Geheimtipp wegen seines Besatzes an großen Hechten und Barschen.

Angelerlaubnisscheine und Bootsleihscheine können Sie

von 06:00 Uhr bis 09:30 Uhr in der Fischerei in Sande und

ab 10:00 Uhr am Verkaufswagen bei Whisky-Krüger, direkt an der B 203 in Hulzbunge bekommen. 
 

 

Ein gültiger Jahresfischereischein ist hierzu die Vorausetzung!
Boote können Sie gegen eine Gebühr bei uns leihen.

Bitte beachten Sie: Motorboote (auch Elektromotoren) dürfen den Wittensee nicht befahren! 

Ergänzungsbestimmungen:

Besondere Bidingungen:

1. Als Angelboote sind alle auf dem See erlaubten Boote zugelassen.
2. Die Nutzung von Motoren jeder Art (auch Elektromotoren!) ist
vom Land Schleswig-Holstein Verboten.
3. Das Angeln geschieht auf eigene Gefahr.
4. Die Schleppangelei darf nur mit Muskelkraft und einer Schleppangel betrieben werden.
5. Hechtangeln müssen ein Raubfischvorfach besitzen.
6. Je Friedfischangel darf nur ein Harken verwendet werden
7. Der Einsatz einer Köderfischsenke mit max. 1 x 1 m Flache für den eigenen Köderfischbedarf ist erlaubt. Sie zählt rechnerisch nicht als Rute.
8. In den Naturschutzgebieten und den Schutzzonen auf der Westseite des Wittensees ( siehe Schraffierungen in beigefügter Skizze) ist das Angeln Verboten.
9. Die Mindestmaße und Schonzeiten sind der beigefügten Tabelle zu  entnehmen.
10. Es darf eine Fangmenge von täglich  2 Hechten nicht überschritten werden. 
11. Es darf eine Fangmenge von täglich einem Zander  nicht überschritten werden.
12. Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten.
13. Die Berufsfischerei darf nicht behindert werden. Sind Fanggeräte zusammengeraten, ist die Angelschnur unverzüglich zu kappen. Von sichtbaren Fanggeräten ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 50 m einzuhalten
14. Verstöße gegen das Fischereigesetz und die Binnenfischereiordnung sowie diese Erlaubnisscheinbedingungen werden zur Anzeige gebracht, der Erlaubnisschein ohne Vergütung eingezogen.
15. Die Fangmeldekarte ist nach dem Fangsaisonende bei der Ausgabestelle ausgefüllt zurückzugeben.
 

Der Angler hat seine Geräte nur selbst zu bedienen und zu beaufsichtigen; auch das vorübergehende Überlassen an andere ist nicht erlaubt.
Der Erlaubnisschein gilt von 1 Stunde nach Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang. 
Das Legen von Grundschnüren, Reusen und Bungen ist verboten. 
Es dürfen nur so viele Angelgeräte mitgeführt werden, wie im Angelerlaubnisschein angegeben. 
Werden bei Dunkelheit im Boot Angelgeräte gefunden, werden diese sichergestellt und zur Anzeige gebracht. 

Dem Erlaubnisscheininhaberb wird die Erlaubnis erteilt, im angegebenen Zeitraum den Fischfang 
auf der gesamten Fläche außerhalb der in der angefügten Kartenskizze 
ausgewiesenen NSG- und Uferschutzzonen mit bis zu 3 Handangeln , 
davon max. eine als Raubfischangel, ganztägig auszuüben.

Folgende Erlaubnisvarianten können erworben werden:

Tageskarte Pro Person (3 Angeln) 15,00 €
Wochenkarte Pro Person (3 Angeln) 50,00 €
          Verläng. Woche ab 2. woche Pro Person 35,00 €
Jahreskarte Pro Person (01.01. –  31.12):    150,00 €


Miete für ein Ruderboot: 

Tagespreis         20,00 €
Wochenpreis      70,00 €


Bestimmungen für das Leihen eines Ruderbootes:

Jeder ist für die Sicherheit selber verantwortlich (Schwimmwesten usw.)
Für Beschädigungen an Boot und Brücken ist der Scheininhaber haftbar.
Werden bei Dunkelheit im Boot Angelgeräte gefunden, werden diese sichergestellt und zur Anzeige gebracht.
Beim Einholen  des Ankers ist darauf zu achten, daß der Anker in das Boot gelegt wird. (nicht werfen!)
Die Ankerleine wird vernünftig im Boot abgelegt

 

Schonzeiten und Schonmaße

Fischart                             Mindestmaß   Schonzeit 

Große Maräne (Coregonus lavaretus)     30 cm          -
Kleine Maräne (Coregonus albula)        -             - 
Aal (Anguilla anguilla)                45 cm          -
Flußkrebs (Astacus astacus)             -        ganzjährig 
Flußbarsch (Perca fluviatilis)          -             - 
Hecht (Esox lucius)                   50 cm    15.02. - 30.04. 
Quappe (Lota lota)                    35 cm           -
Wels (Silurus glanis)                 70 cm    01.05. - 30.06. 
Zander (Stizostedion lucioperca)      40 cm           - 
Brassen (Abramis brama)                 -             - 
Giebel (Carassius auratus gibelio)      -             - 
Gründling (Gobio gobio)                 -      01.01. - 15.05. 
Karausche (Carassius carassius)         -             - 
Karpfen (Cyprinus carpio)             35 cm           -
Schleie (Tinca tinca)                 25 cm           -
Rotauge (Rutilus rutilus)               -             -
Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus)  -             -

Hier finden Sie uns:

Fischermeister Arne Bening
Sande 7
24361 Holzbunge

Telefon: 04356327

E-Mail: abening@fischer-bening.de

 

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