Ergänzungsbestimmungen:
Besondere Bidingungen:
Der Angler hat seine Geräte
nur selbst zu
bedienen und zu beaufsichtigen; auch das vorübergehende Überlassen an andere ist nicht erlaubt.
Der Erlaubnisschein gilt von 1 Stunde nach Sonnenaufgang bis
1 Stunde vor Sonnenuntergang.
Das Legen von Grundschnüren, Reusen und Bungen ist
verboten.
Es dürfen nur so viele Angelgeräte mitgeführt werden, wie im
Angelerlaubnisschein angegeben.
Werden bei Dunkelheit im Boot Angelgeräte gefunden, werden
diese sichergestellt und zur Anzeige gebracht.
Dem Erlaubnisscheininhaberb wird die Erlaubnis erteilt, im
angegebenen Zeitraum den Fischfang
auf der gesamten Fläche außerhalb der in der angefügten
Kartenskizze
ausgewiesenen NSG- und Uferschutzzonen mit bis zu 3
Handangeln ,
davon max. eine als Raubfischangel, ganztägig
auszuüben.
Folgende Erlaubnisvarianten können erworben
werden:
Tageskarte Pro Person (3 Angeln) 15,00 €
Wochenkarte Pro Person (3 Angeln) 50,00 €
Verläng. Woche ab 2. woche Pro Person 35,00 €
Jahreskarte Pro Person (01.01. – 31.12): 150,00 €
Miete für ein Ruderboot:
Tagespreis 20,00 €
Wochenpreis 70,00 €
Bestimmungen für das Leihen eines
Ruderbootes:
Jeder ist für die Sicherheit selber verantwortlich
(Schwimmwesten usw.)
Für Beschädigungen an Boot und Brücken ist der Scheininhaber
haftbar.
Werden bei Dunkelheit im Boot Angelgeräte gefunden, werden
diese sichergestellt und zur Anzeige gebracht.
Beim Einholen des Ankers ist darauf zu achten, daß der
Anker in das Boot gelegt wird. (nicht werfen!)
Die Ankerleine wird vernünftig im Boot
abgelegt
Schonzeiten und Schonmaße
Fischart Mindestmaß Schonzeit Große Maräne (Coregonus lavaretus) 30 cm - Kleine Maräne (Coregonus albula) - - Aal (Anguilla anguilla) 45 cm - Flußkrebs (Astacus astacus) - ganzjährig Flußbarsch (Perca fluviatilis) - - Hecht (Esox lucius) 50 cm 15.02. - 30.04. Quappe (Lota lota) 35 cm - Wels (Silurus glanis) 70 cm 01.05. - 30.06. Zander (Stizostedion lucioperca) 40 cm - Brassen (Abramis brama) - - Giebel (Carassius auratus gibelio) - - Gründling (Gobio gobio) - 01.01. - 15.05. Karausche (Carassius carassius) - - Karpfen (Cyprinus carpio) 35 cm - Schleie (Tinca tinca) 25 cm - Rotauge (Rutilus rutilus) - - Rotfeder (Scardinius erythrophthalmus) - -